Ende 2016 verjähren Mieteransprüche aus 2013

Berlin · Wenn Mieter von ihrem Vermieter noch Geld bekommen, sollten sie bis Ende 2016 handeln. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ältere Ansprüche aus dem Jahr 2013 handelt. Denn Mieteransprüche verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, erklärt der Deutsche Mieterbund. Die Verjährung lässt sich in der Regel nur mithilfe eines Mahnbescheides verhindern. Wer also 2013 zu viel Miete gezahlt hat oder aus dieser Zeit noch ein Guthaben aus der Abrechnung der Betriebskosten erwartet, sollte vor dem 31. Dezember 2016 beim Vermieter nachhaken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort