Straßenbau-Umlage Einen Monat für Widerspruch gegen Beitragsbescheid

Berlin · () Grundstückseigentümer sollten Beitragsbescheide zum Straßenausbau genau prüfen. Sie sind nach Angaben des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer oft fehlerhaft. Fragen seien etwa: Wurde der umlagefähige Anteil an den Gesamtkosten korrekt ausgerechnet und auf die anliegenden Grundstücke aufgeschlüsselt?

Geht es um einen „Erschließungsbeitrag“? Ein solcher Beitrag darf nur erhoben werden, wenn eine Straße neu gebaut wurde. Für Erneuerungen oder einen Ausbau ist er nicht zulässig, betont der Verband. Bei einem Erschließungsbeitrag ist der Kostenanteil, der auf die Anlieger umgelegt wird, in der Regel höher als der Beitrag für einen Straßenausbau. Zweifelt man einen Bescheid an, sollte man in jedem Fall innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Beitrages, auch wenn sich der Bescheid später als rechtswidrig herausstellen sollte. Um Säumnisgebühren und Zinsen zu vermeiden, sollte man den geforderten Beitrag jedoch nach einem Widerspruch zunächst zahlen, rät der Verband.

(dpa)
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