Drohender Ärger mit dem Vermieter

Berlin · Beim Auszug nehmen Mieter am besten einen Zeugen mit zur Wohnungsübergabe. Das kann hilfreich sein, wenn es darum geht, mögliche Mängel oder Schäden im Abnahmeprotokoll festzuhalten. In strittigen Fällen empfiehlt es sich außerdem, Fotos zu machen, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB).Das Abnahmeprotokoll sollte möglichst detailliert sein, also beispielsweise einen kaputten Spiegel im Bad, eingebranntes Fett auf dem Herd oder nikotinverfärbte Festerrahmen als Mängel benennen.

Wichtig ist, dass im Protokoll nur der Zustand der Wohnung beschrieben wird. "Eine Aufgabenverteilung, wer den Mangel beseitigen soll, gehört hier nicht hinein", stellt Experte Ropertz klar.

Das Protokoll muss in zweifacher Ausfertigung vorliegen. Die Schriftstücke sollten vor Ort ausgefüllt werden, damit beide Parteien am Ende jeweils ein unterschriebenes Exemplar mitnehmen können. "So können nachträgliche Änderungen ausgeschlossen werden", erläutert Ropertz. Weder Mieter noch Vermieter sind dazu verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. "Für die Wohnungsübergabe ist die Unterzeichnung keine Voraussetzung. Es soll nur den organisatorischen Vorgang vereinfachen", sagt Ropertz. Sollte der Vermieter die Kaution zurückhalten, ohne dass Mieter für die Schäden verantwortlich sind, können sie das Geld gegebenenfalls einklagen.

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