Immobilien Nachtruhe gilt auch für staatliche Unterkünfte

Stuttgart (wbü) Unmittelbare Nachbarn einer staatlichen Unterkunft müssen Geräusch-Emissionen nicht in allen Fällen hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen laute Musik und Unterhaltungen in der Unterkunft zu treffen.

Das gelte auch für auftretendes Geschrei zur Nachtzeit. Es müsse gewährleistet sein, dass auch im Sinne der Nachbarn die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Frühe eingehalten wird. (Verwaltungsgericht Stuttgart, 2 K 6575/16)

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