Immobilien Nachtruhe gilt auch für staatliche Unterkünfte
Stuttgart (wbü) Unmittelbare Nachbarn einer staatlichen Unterkunft müssen Geräusch-Emissionen nicht in allen Fällen hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen laute Musik und Unterhaltungen in der Unterkunft zu treffen.
08.08.2019
, 20:01 Uhr
Das gelte auch für auftretendes Geschrei zur Nachtzeit. Es müsse gewährleistet sein, dass auch im Sinne der Nachbarn die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Frühe eingehalten wird. (Verwaltungsgericht Stuttgart, 2 K 6575/16)