Immobilien Die ersten Energieausweise laufen bald ab

Berlin · Ein Energieausweis dokumentiert, wie effizient eine Immobilie ist. Ist die zehnjährige Frist abgelaufen, muss ein neuer Ausweis her.

 Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, muss einen Energieausweis haben.

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, muss einen Energieausweis haben.

Foto: dpa-tmn/Christophe Gateau

Wer eine Immobilie besitzt, sollte einen Blick auf den Energieausweis seines Gebäudes werfen. Der Grund: 2018 und 2019 laufen viele Ausweise ab. Denn die Dokumente haben  nur eine Gültigkeit von zehn Jahren, erklärt die Stiftung Warentest. Haben Eigentümer keinen gültigen Energieausweis, drohen  hohe Bußgelder. Antworten auf wichtige Fragen:

Bei welchen Gebäuden laufen die Ausweise bald ab?

Betroffen sind zunächst Immobilien mit einem Baujahr vor 1966, erklärt die Deutsche Energie-Agentur (dena). Für sie ist seit Mitte 2008 ein Energieausweis verpflichtend, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Folglich laufen die ersten Ausweise nun ab. Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen seit Januar 2009 einen Energieausweis. Hier werden ab 2019 die ersten Ausweise ungültig. Vorgeschrieben ist der Ausweis auch für Gebäude, die seit 1. Oktober 2007 neu gebaut oder modernisiert wurden. Hier sind die ersten Ausweise bereits im Oktober 2017 abgelaufen.

Müssen Eigentümer nun sofort einen neuen Ausweis besorgen?

Nein, müssen sie nicht unbedingt. Einen neuen Energieausweis brauchen Eigentümer nämlich nur, wenn sie ihr Gebäude verkaufen oder – ganz oder teilweise – neu vermieten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Energieausweis muss dann den Interessenten bei der Besichtigung vorgelegt werden. Auch für die Immobilienanzeige sind Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Wer sein Eigentum selbst nutzt oder nicht vermietet, braucht im Prinzip auch keinen Energieausweis.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Die Energieeinsparverordnung (EneV) kennt zwei Arten von Ausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für letzteren erfasst ein Experte meist vor Ort den Zustand von Gebäude und Heizung und berechnet den Energiebedarf, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mindestens 300 Euro. Die Angaben im Verbrauchsausweis beruhen auf den tatsächlichen Verbräuchen der vergangenen drei Jahre. Die Kosten liegen hier zwischen 50 und etwa 100 Euro.

Bei beiden Varianten wird der Energiestandard des Gebäudes mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H und einer Farbskala von Grün bis Rot veranschaulicht. Die Farbskala wurde im Laufe der Jahre angepasst. Reichte der Energiebedarf bei Ausweisen von 2008 noch bis 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter, endet sie mittlerweile bei 250 Kilowattstunden. Daher wird der rote Bereich schneller erreicht.


Kann man wählen, welchen Energieausweis man sich ausstellen lässt?

Ob Eigentümer den Bedarfsausweis erstellen lassen müssen oder ob sie mit dem Verbrauchsausweis auskommen, hängt unter anderem vom Baujahr ab. Wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, hat das Gebäude weniger als fünf Wohnungen und erfüllt die Anforderungen der Ersten Wärmeschutzverordnung nicht, ist ein teurerer Bedarfsausweis Pflicht. Wurden die Anforderungen der Ersten  Wärmeschutzverordnung erfüllt, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt oder gibt es mehr als fünf Wohneinheiten, kann der Eigentümer wählen, ob er einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis haben möchte.

Welche Regeln gelten in Wohneigentümergemeinschaften?

Eigentümer von Wohnungen können sich in der Regel keinen individuellen Energieausweis ausstellen lassen. Sie müssen ihre Miteigentümer mit ins Boot holen. Die Eigentümergemeinschaft muss einen entsprechenden Beschluss fassen und den Verwalter mit dem Erstellen eines Energieausweises beauftragen, erklärt Haus & Grund. Im Idealfall hat die Eigentümergemeinschaft schon beim ersten Ausweis-Auftrag festgelegt, dass sich die Verwaltung auch um die Verlängerung der Energieausweise kümmern soll. Ein neuer Beschluss ist dann nicht unbedingt nötig.

Wo kann man einen Energieausweis bekommen?

Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweise für Bestandsgebäude dürfen nur von Ausstellern mit entsprechender Qualifikation ausgestellt werden. Dies können unter anderem Architekten, Bauingenieure, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger sein. Für Neubauten ist die Ausstellungsberechtigung landesrechtlich geregelt. Im Internet hat die Deutsche Energie-Agentur eine Datenbank eingerichtet, in der man nach Experten suchen kann (siehe Internet-Adresse unten).

Was passiert, wenn man sich nicht an die Vorgaben hält?

Der Verkäufer oder Vermieter ist verantwortlich dafür, dass er den Energieausweis rechtzeitig vorlegt und übergibt. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig macht, riskiert ein Bußgeld. Dieses kann bis zu 15 000 Euro betragen. Gleiches trifft Eigentümer, die vorsätzlich oder leichtfertig nicht dafür sorgen, dass die von ihnen zur Erstellung eines Energieverbrauchsausweises zur Verfügung gestellten Daten richtig und nachvollziehbar sind.

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