Wohnen Die eigene Wohnung als Urlaubsparadies

Frielendorf/Berlin · Airbnb-Apartments sind bei Reisenden äußerst beliebt. Warum nicht also auch die eigenen vier Wände zu Geld machen? Damit die Gäste nach dem Aufenthalt zufrieden sind, müssen die Gastgeber auf einige Details achten.

 Wer seine Wohnung während einer Abwesenheit an Urlauber vermieten will, muss einige Punkte beachten. Neben rechtlichen Aspekten ist es natürlich auch entscheidend, dass sich die Gäste in der Wohnung wohlfühlen.

Wer seine Wohnung während einer Abwesenheit an Urlauber vermieten will, muss einige Punkte beachten. Neben rechtlichen Aspekten ist es natürlich auch entscheidend, dass sich die Gäste in der Wohnung wohlfühlen.

Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

() Viele Urlauber haben schon einmal in einer Ferienwohnung oder einem privaten Apartment – gebucht über den Vermittler Airbnb – übernachtet. Doch andersherum seine eigenen vier Wände für Reisende zur Verfügung stellen? Warum nicht auch das? Die Vermietung kann die Urlaubskasse für die nächste eigene Reise auffüllen, zum Beispiel wenn ein Zimmer leer steht, weil die Kinder aus dem Haus sind oder man selbst gerade unterwegs ist. Die Gäste sollten sich im eigenen Zuhause wohlfühlen, um entsprechend positiv zu bewerten.

„Man muss nicht den Hotelier spielen, sollte aber offen die Standards kommunizieren“, empfiehlt Agnes Jarosch, Leiterin des Deutschen Knigge-Rats. Wichtige Fragen sind: Wie groß ist das Zimmer, wie ist es eingerichtet, gibt es Handtücher und Bettwäsche? Das sollte aus dem Inserat klar hervorgehen.

Für Till Zieger, der seit 2010 mit seiner Frau einen Teil ihrer Wohnung über Airbnb vermietet, lautet das Zauberwort: Matching. Was heißt das? „Damit der Gast weiß, was ihn erwartet, muss ich als Gastgeber mein Inserat entsprechend gestalten und so beschreiben, dass sich die richtigen Gäste, also die, die auch zur Unterkunft passen, angesprochen fühlen“, erklärt Zieger. Kommt es zu einer Buchung, bereitet der Gastgeber die Räume gründlich vor. „Die Wohnung oder das Zimmer sollte natürlich geputzt und ordentlich sein“, sagt Carsten Gersdorf, Vorstand beim Deutschen Ferienhausverband. Klingt selbstverständlich, doch gehöre die Sauberkeit zu den häufigsten Kritikpunkten von Urlaubern.

„Im Badezimmer sollte der Gast einen Föhn vorfinden und Flüssigseife. Shampoo ist optional“, sagt Zieger. Auch Handtücher sollten bereit liegen. Weil Urlauber oft viele kleine Geräte dabeihaben, legt Zieger ihnen eine Steckdosenleiste bereit. „Wir bieten auch ein USB-Ladegerät und einen internationalen Reiseadapter an.“ Außerdem wichtig: Ablageflächen. Selbst wenn die Gäste nur wenige Tage zu Besuch sind, sollten sie nicht aus dem Koffer leben müssen.

Und was ist mit dem Foto des Partners? „Man sollte so wenig wie möglich persönliche Gegenstände vorfinden, die einem das Gefühl vermitteln, vom Gastgeber erdrückt zu werden, obwohl er gar nicht da ist“, sagt Zieger. Das sei auch ungünstig fürs spätere Packen, wenn die Abreise wieder ansteht: „Habe ich keinen richtigen Überblick über das Zimmer, weil alles vollgestellt ist, vergesse ich schnell etwas.“ Eine gewisse persönliche Note beim Einrichtungsstil sei durchaus erwünscht, sagt Gersdorf. „Während man Familienfotos oder Kuscheltiere wegräumen sollte, wird eine saisonale und regionale Dekoration von vielen positiv hervorgehoben.“

Gut ist es auch, wenn der Gast gleich nach seiner Ankunft nicht sofort wieder los muss. „Viele reisen erst abends an, Dinge für den ersten Tag sollten also da sein“, rät Gersdorf. „Das muss nicht der große Obstkorb sein, aber wer freut sich nicht darüber, sich nach der Ankunft einen Tee aufbrühen oder Kaffee zubereiten zu können?“

Zieger hat zu diesem Zweck ein Willkommenstablett bestückt. Neben Teebeuteln und Kaffeepulver enthält es eine kleine Tafel Schokolade für den Blutzuckerspiegel, etwa nach einem langen Flug, eine Flasche mit lokalem Wein und eine Thermoskanne mit heißem Wasser. Und eine Flasche Wasser ist nie verkehrt. Zieger passt sogar die Kopfkissen an den Gast an. „Amerikaner mögen 40x80-Zentimeter-Kissen, Deutsche 80x80, also haben wir beides vorrätig.“ In der Summe seien es die vielen Kleinigkeiten, die das Wohlbefinden steigern.

Rechtlich gibt es auch noch einiges zu beachten: Gibt es einen Vermieter, muss dieser informiert werden. So schreibt es Paragraph 540 im BGB vor. Ohne eine ausdrückliche Genehmigung für eine einzelne oder mehrere kurzfristige Untervermietungen droht Ärger.

(dpa)
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