Klage gegen Jahresentgelt BGH entscheidet heute: Sind Kontogebühren für Bausparverträge zulässig?

Der Traum vom Eigenheim: Viele Menschen sparen dafür jahrelang in Bausparverträgen ein. Doch gleichzeitig zahlen Sie dann auch jahrelang Kontogebühren. Sind diese überhaupt rechtmäßig? Darüber verhandelt aktuell der Bundesgerichtshof.

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Foto: privat

Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof über das sogenannte Jahresentgelt bei Bausparverträgen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt vor dem Gericht gegen eine Klausel in der BHW Bausparkasse. Diese berechnet in der Ansparphase bei einem Bausparvertrag zwölf Euro pro Kalenderjahr.

Die Kläger halten diese Klausel für unwirksam, „da sie die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige“, wie es in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt.

BGH-Urteil zu Bausparverträgen könnte wegweisend sein

Das Landgericht Hannover hatte zunächst die Kontogebühren für unrechtmäßig erachtet, nach Berufs- und Revisionsverfahren muss nun der BGH über den Fall entscheiden. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Bausparverträge von anderen Anbietern haben.

Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen.

  1. In der ersten Phase zahlen die Kunden Geld ein, bis eine bestimmte Summe und eine bestimmte Ansparzeit erreicht ist.
  2. Danach können die Kunden eine vergünstigtes Darlehn erhalten und die angesparte Bausparsumme erhalten.

Die Kontoführungsgebühren in der Darlehensphase waren bereits vor einigen Jahren als unrechtmäßig angesehen und verboten worden.

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