BGH entlastet Mieter bei Renovierung

Karlsruhe · Die Renovierung von Mietwohnungen führt häufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Dann müssen oft die Gerichte ran. Nun war der Bundesgerichtshof am Zuge. Er entschied zugunsten der Bewohner.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern beim Streitthema Wohnungsrenovierung den Rücken gestärkt. Vermieter dürfen die Instandhaltung einer Wohnung dann nicht pauschal auf die Mieter übertragen, wenn sie beim Einzug gar nicht renoviert worden ist. Das hat das Gericht am Mittwoch entschieden. Der Mieterbund nannte die Urteile "wegweisend".

Weiter stellten die Richter grundsätzlich klar, dass Mieter nicht dazu verpflichtet werden dürfen, zumindest anteilige Renovierungskosten zu übernehmen, wenn sie vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen ausziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Wohnung beim Einzug renoviert übergeben wurde oder nicht. Die Grundsatzurteile betreffen nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes unter Umständen Millionen von Mietern. Deutschlands oberstes Zivilgericht kippte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Mieter würden unangemessen benachteiligt, wenn sie nicht nur ihre Abnutzungen, sondern auch die ihres Vormieters beseitigen müssten, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger in Karlsruhe zu den Klauseln bei unrenovierten Wohnungen. Die anteilige Beteiligung an den Renovierungen bei Auszug sei für Mieter nicht nachvollziehbar und durchschaubar zu regeln, hieß es außerdem zu den sogenannten Quotenklauseln.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Urteile. Allein die vom BGH jetzt gekippten Quotenklauseln dürften in jedem zweiten Mietvertrag enthalten sein, sagte Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte eine neue gesetzliche Regelung. "Die Schönheitsreparaturen sollten künftig grundsätzlich Sache des Mieters sein. Das würde Rechtssicherheit für beide Parteien schaffen und wäre im Interesse aller Beteiligten", sagte Kai Warnecke. Es sei nun zu befürchten, das künftig verstärkt nur renovierte Wohnungen übergeben würden, um Streit zu vermeiden, so Axel Gedaschko vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Das könnte Auswirkungen auf die Höhe der Kaltmiete haben.

Den Richtern lagen drei Fälle vor, in denen Vermieter ihre Ex-Mieter auf Schadenersatz verklagt haben, weil diese beim Auszug die Wohnung nicht instand gesetzt haben. In allen Fällen waren die Klauseln im Mietvertrag umstritten, mit denen die Schönheitsreparaturen auf die Mieter übertragen worden waren. In einem Fall sollte eine Raucherin dazu verpflichtet werden, beim Auszug alle Ausbesserungsarbeiten zu ersetzen, obwohl sie laut Mietvertrag nur einen Teil tragen müsste. Das Landgericht Hannover begründete das mit dem angeblich verrauchten Zustand der Wohnung. Dieses Urteil hob der BGH jetzt auf. Der Fall muss in Hannover nun neu verhandelt werden. Schönheitsreparaturen haben den BGH schon sehr oft beschäftigt. Sie führen häufig zu Streit.

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