Immobilien Bei Pfusch am Bau Reparatur-Fristen setzen
Berlin · Hat ein Dachdecker gepfuscht, muss der Bauherr eine konkrete Frist nennen, bis wann die Mängel beseitigt sein müssen. Nur dann könne er Schadenersatz verlangen, wenn der Handwerker die Frist verstreichen lässt, entschied das Kammergericht Berlin (Az.: 7 U 123/09). Begriffe wie „schnellstmöglich“ würden nicht ausreichen.
05.07.2018
, 20:50 Uhr