Immobilien Eigenbedarf muss überzeugend sein

München · Wer für eines seiner Kinder Eigenbedarf anmeldet, muss diesen überzeugend darlegen können. Ansonsten ist die Kündigung eines Mieters unwirksam, entschied das Amtsgericht München. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter behauptet, er brauche die Wohnung einer Mieterin, weil das Haus, in dem sein Sohn wohne, abgerissen werde.

Der Mieterin war das zu unkonkret, sie legte Widerspruch ein. Das Gericht folgte dem Einspruch der Mieterin, da es einerseits nur eine mündliche Abriss-Ankündigung gab, andererseits es auch am „tatsächlichen Nutzungswillen des Sohnes“ gefehlt habe. Vater und Sohn hätten zum Zeitpunkt der Kündigung noch gar nicht konkret über den Einzug gesprochen. (AZ: 433 C 16581/17)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort