Immobilien Baumfällung geht nur einstimmig

Berlin · Eine 90 Jahre alte und 30 Meter hohe Roteiche, die in einer Wohneigentums-Anlage steht, darf nur dann gefällt werden, wenn jeder Eigentümer dem Vorhaben zugestimmt hat. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 53 S 69/15). Denn es sei 2ine „bauliche Veränderung“.

Bedingung sei aber, dass der Baum nicht so „krank“ ist, dass er eine Gefahr für die Bewohner darstelle.

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