Immobilien Baumängel lassen den Fiskus kalt

München · Wenn bei einem selbstgenutzten Haus nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Baumängel auftreten, können diese nicht nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Das entscied der Bundesfinanzhof (Az.: VI B 106/17). Baumängel seien nicht unüblich. so die Richter.

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