Batteriespeicher in Photovoltaik-Anlagen können gefördert werden

Frankfurt · Wer Strom aus Sonnenenergie erzeugt und diesen teilweise ins öffentliche Stromnetz einspeist, kann sich freuen: Die KfW-Bank setzt ihr Förderprogramm „Speicher“ fort. Was Anlagen-Besitzer beachten müssen, wenn sie die finanzielle Unterstützung beantragen wollen.

 Förderung für Solaranlagen: Wer aus Sonnenenergie Strom erzeugt und ihn ins öffentliche Netz einspeist, erhält unter Umständen finanzielle Unterstützung vom Staat.Foto: Tobias Hase/dpa

Förderung für Solaranlagen: Wer aus Sonnenenergie Strom erzeugt und ihn ins öffentliche Netz einspeist, erhält unter Umständen finanzielle Unterstützung vom Staat.Foto: Tobias Hase/dpa

Foto: Tobias Hase/dpa

Zum 1. März hat die KfW-Förderbank ihr Programm "Erneuerbare Energien - Speicher" fortgesetzt. Privatpersonen, aber auch Unternehmen, die eine Solaranlage mit stationärem Batteriespeicher betreiben, können davon unter Umständen profitieren, wie die KfW Bankengruppe mitteilt. Im Einzelnen gilt dabei, dass die KfW zinsgünstige Kredite Personen anbietet, die eine neue Anlage mit Batteriespeicher installieren wollen. Aber auch Betreiber, die ihre Anlage nach dem 31. Dezember 2012 errichtet haben, können die Förderung nutzen, wenn sie etwa bestehende Anlagen nachrüsten wollen. Wichtig für alle: Den Antrag muss man stellen, bevor das Vorhaben startet, also bevor man beispielsweise einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreibt.

Fristen beachten

Pro Anlage fördert die KfW nur ein Batteriespeichersystem. Der Besitzer muss es außerdem mindestens fünf Jahre lang in Deutschland betreiben. Außerdem können Photovoltaik-Besitzer aus den Mitteln des Bundeswirtschaftsministeriums Zuschüsse für die Tilgung bekommen. Hier gilt: Entscheidend ist, wann man den Förderantrag stellt, denn der Zuschuss sinkt in Halbjahresschritten von 25 Prozent auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Neu am Förderprogramm 275 ist außerdem: Der Hersteller muss der geförderten Batterie einen längeren Zeitwert garantieren. Nun sind zehn Jahre nötig, früher waren es lediglich sieben Jahre. Außerdem darf die Anlage höchstens 50 Prozent der installierten Leistung ins Netz einspeisen, früher waren es rund 60 Prozent.

Das fortgesetzte Programm läuft bis Ende 2018. Es soll die Entwicklung der Technologie sowie den Markt unterstützen. Das alte Programm wurde Ende des vergangenen Jahres eingestellt. Nach Angaben des Bundesverbandes für Solarwirtschaft nutzten im Zeitraum von 2013 bis 2015 rund 19 000 Haushalte die Zuschüsse.

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