Immobilien Austausch Fliesen gegen Holz geht nicht

Berlin · Ein Vermieter darf nicht die Fliesen der Terrasse gegen einen Holzboden austauschen. Das ist ist ihm auch dann untersagt, wenn es sich rein materiell um eine Wertverbesserung handele. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 315/15) hervor.

Der Mieter kann vom Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort