Immobilien Austausch Fliesen gegen Holz geht nicht
Berlin · Ein Vermieter darf nicht die Fliesen der Terrasse gegen einen Holzboden austauschen. Das ist ist ihm auch dann untersagt, wenn es sich rein materiell um eine Wertverbesserung handele. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 315/15) hervor.
30.03.2018
, 20:10 Uhr
Der Mieter kann vom Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen.