Aus für alte Holzöfen

Frankfurt/Main · Viele Hausbesitzer betreiben illegalerweise eine zu alte Feuerstätte. Bis Anfang 2015 schon hätten sie Anlagen, die vor 1975 zugelassen wurden und die Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten, austauschen oder nachrüsten müssen.

Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor. Das sei aber einer Erhebung zufolge nur bei einem Fünftel der rund eine Million betroffenen Feuerstätten geschehen, berichtet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Frankfurt/ Main. Eigentlich kontrolliert der Bezirksschornsteinfeger die Umsetzung der Richtlinie. Verstöße meldet er an die zuständigen Umweltbehörden. Doch Bußgelder werden den Angaben zufolge bisher nicht verhängt. Mit dem Austausch soll die allgemeine Umweltbelastung reduziert werden, betroffen sind schrittweise nach Baujahren bestimmte Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen. Aktuell gilt dies für Holzöfen, die 2015 älter als 40 Jahre waren.

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