Alle Immobilien-Artikel vom 23. Mai 2019
Auch Panzer sind als Nachbarn zu dulden

ImmobilienAuch Panzer sind als Nachbarn zu dulden

Wer in der Nähe eines Museums wohnt, das Panzer zeigt, muss auch Fahrgeräusche dieser Panzer dulden, solange diese sich im „zulässigen Rahmen bewegen, urteilte das Verwaltungsgericht Magdeburg. (AZ: 4 A 401/17)

Ungültiger Mietspiegel schützt nicht

ImmobilienUngültiger Mietspiegel schützt nicht

Stellt sich heraus, dass ein Mietspiegel, der für die Feststellung einer „ortsüblichen Vergleichsmiete“ herangezogen worden ist, auf Daten beruhe, die „nicht nach anerkannten Grundsätzen ausgewertet“ worden sind, so ist er nicht gültig.

Zusätzliches Gewerbe kann nicht stören

ImmobilienZusätzliches Gewerbe kann nicht stören

Ein Anwohner, der sein Anwesen angrenzend zu einem Gewerbegebiet hat, kann sich nicht dagegen wehren, wenn auf dem unmittelbaren Grundstück neben ihm ein Möbelhaus errichtet werden soll. In diesem Sinne urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts Magdeburg.

Böse Überraschung im Frühling
Böse Überraschung im Frühling

ImmobilienBöse Überraschung im Frühling

Mit den Blüten im Garten kommen ärgerlicherweise auch blühende Wände. Frühlingszeit ist Schimmelzeit. Grund ist oft falsches Lüften.