Alle Immobilien-Artikel vom 25. April 2019
Dachüberstand gehört zum Gebäude

ImmobilienDachüberstand gehört zum Gebäude

Wenn Kommunen Gebühren für Niederschlagswasser von Eigentümern erheben, ist nicht nur die „bebaute Fläche“ des Grundstücks maßgeblich, sondern auch, ob „Dachüberstände“ mit zu berücksichtigen sind oder nicht.

Unkraut abfackeln kann leichtsinnig sein

ImmobilienUnkraut abfackeln kann leichtsinnig sein

Lässt ein Grundstücksbesitzer von seinem Auszubildenden Unkraut in den Pflasterfugen durch Abflammen vernichten, so muss seine Wohngebäudeversicherung nicht voll leisten, wenn dabei eine Hecke in Flammen aufgeht, das Feuer auf das Haus übergreift und ein hoher finanzieller Schaden entsteht.

Wenn die Wand durchlöchert ist
Wenn die Wand durchlöchert ist

ImmobilienWenn die Wand durchlöchert ist

Was gehört zum Gebrauch einer Wohnung? Und wo fängt Beschädigung an? Darüber streiten sich Mieter und Vermieter häufig.