Dachüberstand
gehört zum Gebäude
ImmobilienDachüberstand gehört zum Gebäude
Wenn Kommunen Gebühren für Niederschlagswasser von Eigentümern erheben, ist nicht nur die bebaute Fläche des Grundstücks maßgeblich, sondern auch, ob Dachüberstände mit zu berücksichtigen sind oder nicht.