ImmobilienAbstellraum darf nicht zur Wohnung werden
Wenn eine heruntergekommene Wohnung nur zu Lager- und Abstellzwecken vermietet wurde, muss der Mieter sich auch daran halten. Das entschied das Amtsgericht Bielefeld (Az.: 407 C 111/16). Als der Mieter dort einzog, erhielt er die fristlose Kündigung.