ImmobilienStrandkörbe auf Balkonen nicht üblich
Eine Wohneigentümer-Gemeinschaft darf nicht beschließen, dass Strandkörbe auf den Balkonen der Wohnungen erlaubt sind. Ein Strandkorb sei kein balkontypisches Sitzmöbel, urteilte das Amtsgericht Potsdam (Az.: 31 C 34/17). Der besondere Zweck von Strandkörben sei, Sonne und Wind abzuhalten.