BundesgerichtshofZweiter Zaun zum Nachbarn nicht zulässig
Wenn schon ein Zaun vorhanden ist, kann nicht einfach ein zweiter dazu gebaut werden, ohne den Nachbarn zu fragen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 42/17). Denn das äußere Erscheinungsbild der Grenzanlage werde durch den zweiten Zaun einseitig verändert.