Alle Immobilien-Artikel vom 13. September 2018
Wespennester können bis zum Herbst hängen

Sichtschutz trickst Insekten ausWespennester können bis zum Herbst hängen

() Hausbesitzer sollten möglichst bis zum Herbst warten, um Nester von harmlosen Wespenarten zu entfernen. Dann ist das Wespenvolk gestorben und die Königin zur Überwinterung ausgezogen. Dazu rät der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Mietertäuschung kann teuer werden

MietrechtMietertäuschung kann teuer werden

(dpa) Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch täuschen sie das nur vor, kann sie das teuer zu stehen kommen, informiert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der ausgezogene Mieter könne vom Vermieter dann Schadenersatz verlangen.

Einfaches Projekt für Heimwerker
Einfaches Projekt für Heimwerker

Dämmung selber machenEinfaches Projekt für Heimwerker

Viele Arbeiten zur energetischen Sanierung des Hauses müssen von Profis erledigt werden. Eine Kellerdecke zu dämmen gehört nicht dazu: Diese Arbeit kann der Hausbesitzer selbst in die Hand nehmen.

Schadenersatz nach Auszug hat Grenzen

ImmobilienSchadenersatz nach Auszug hat Grenzen

Steht in einem Mietvertrag drin, dass noch ein Jahr nach dem Auszug Schadenersatz-Ansprüche geltend gemacht werden können, ist diese Klausel unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VIII ZR 13/17). Das Gesetz sehe für solche Fälle nur eine Verjährungsfrist von sechs Monaten vor, merkten die Richter an.

Baumängel lassen den Fiskus kalt

ImmobilienBaumängel lassen den Fiskus kalt

Wenn bei einem selbstgenutzten Haus nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Baumängel auftreten, können diese nicht nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das entscied der Bundesfinanzhof (Az.: VI B 106/17). Baumängel seien nicht unüblich. so die Richter.

Bergahorn nur als Topfpflanze erlaubt

ImmobilienBergahorn nur als Topfpflanze erlaubt

Vermieter können es ihren Mietern untersagen, auf ihrem Balkon einen Bergahorn anzupflanzen – wenn sie davon erfahren.Das entschied das Landgericht München. (Az.: I, 31 S 12371/16). In diesem Fall war die ursprüngliche Topfpflanze zu einem stattlichen Baum herangewachsen.

Ziehst du zu mir oder zieh ich zu dir?

ImmobilienZiehst du zu mir oder zieh ich zu dir?

Verliebt, verlobt, zusammengezogen – so einfach ist es meist nicht. Denn auch der Vermieter hat ein Wörtchen mitzureden.