Immobilien-UrteilKeine Ausnahme bei Müllentsorgung
Hat in einem Haus mit Eigentumswohnungen die Wohnungseigentümer-Versammlung beschlossen, dass die Müllentsorgung zentral geregelt werden soll, gilt das für alle. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2/13 S 168/16). Eine eigene Mülltonne aufzustellen gehe nicht.