Alle Immobilien-Artikel vom 16. Juni 2016
Urteil: Vermieter darf Wohnung bei starkem Gestank besichtigen

Urteil: Vermieter darf Wohnung bei starkem Gestank besichtigen

Wenn es aus einer Wohnung stinkt, darf der Vermieter dort nach dem Rechten sehen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 461 C 19626/15). "Der Vermieter hat das Recht, die vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn

Starkregen kann jedes Haus fluten
Starkregen kann jedes Haus fluten

Starkregen kann jedes Haus fluten

Starkregen ist ein Problem für alle Hausbesitzer. Selbst Gebäude, die nicht an Flüssen oder an Hängen liegen, können davon überflutet werden. Ein heftiges Gewitter reicht aus. Für Sofortmaßnahmen ist es oft zu spät.