Immoblien Anwälte haben ein Recht auf Ruhe

Frankfurt · Die Mieter einer Anwaltskanzlei können sich gegen eine Sanierung durch ihren Vermieter wehren, wenn die Anwälte massiven Beeinträchtigungen und unzumutbarem Lärm ausgesetzt werden. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt.

Konkret hatte eine Bank das Gebäude erworben und die Anwälte als Mieter „mitgekauft“. Die weigerten sich trotz einer angebotenen Abstandszahlung vorzeitig auszuziehen und beabsichtigten ihren zeitlich befristeten Mietvertrag zu erfüllen. Dennoch wollte der Hausherr mit dem Abbruch von Zwischenwänden beginnen. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Dieser beeinträchtige die Kanzlei in ihrem mietvertraglichen Besitzrecht. Die geistig-gedanklichen Tätigkeiten müssten ungestört ausgeführt werden können. (AZ: 2 U 3/19)

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