Immobilien Notwegerecht statt Hubschrauber
Hamm · Der Eigentümer eines Grundstücks hat das Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Weg. Das urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Fehlt dieser, kann der Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser für die „Herstellung eines erforderlichen Zugangs“ die Benutzung seines Grundstücks duldet.
02.05.2019
, 20:15 Uhr
Dabei müsse der Zugang zum Grundstück „mit Kraftfahrzeugen erreichbar sein“ und nicht, wie der Nachbar argumentierte, per Hubschrauber, hieß es von den Richtern. Das Gericht verurteilte den „zurückhaltenden“ Grundstückseigentümer, das Notwegerecht des Nachbarn anzuerkennen. (AZ: 5 U 60/17)