Wohnen Alte Öfen können Dreckschleudern sein

Berlin/St. Augustin · Zwar gelten Fahrzeuge als die größten Verursacher von Feinstaub. Doch auch das Heizen mit Holz trägt zur hohen Konzentration der winzigen Partikel in der Luft bei. Hausbesitzer können etwas dagegen tun.

 Immer mehr alte Öfen werden vom Gesetzgeber mit Grenzwerten für Feinstaub und Kohlenmonoxid belegt. Das soll die Belastung reduzieren und zum Schutz der Umwelt beitragen.

Immer mehr alte Öfen werden vom Gesetzgeber mit Grenzwerten für Feinstaub und Kohlenmonoxid belegt. Das soll die Belastung reduzieren und zum Schutz der Umwelt beitragen.

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

() Heizen mit Holz ist unter Umständen nicht umweltfreundlich. Zwar handelt es sich bei Holz um einen nachwachsenden Rohstoff, der damit eine gute Alternative zu Erdöl, Gas und Kohle ist. Doch bei der Verbrennung entstehen Ruß und Feinstaub. Letzterer gilt als gesundheitsgefährdend. Die winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen.

In einigen Regionen ist das Problem mit Feinstaub besonders groß: An Deutschlands schmutzigster Straßenkreuzung in Stuttgart wurden 2016 an 63 Tagen die EU-Grenzwerte überschritten. Die Stadt ruft daher regelmäßig Feinstaubalarm aus. Dann ist die Nutzung von Kaminen verboten, die allein der Gemütlichkeit dienen. Außerdem werden Autofahrer aufgerufen, ihr Fahrzeug in der baden-württembergischen Landeshauptstadt freiwillig nicht zu nutzen.

Diesen Alarm gibt es zwar nur in Stuttgart, aber auch an Messstationen in Halle, Gelsenkirchen und Esslingen (26 Tage), Leipzig und Tübingen (21), Reutlingen (20) und Berlin-Neukölln (18) wurden schon häufig Überschreitungen gemessen. Auch wenn diese vor allem auf alte Autos zurückzuführen sind: Auch private Holzöfen und -heizungen tragen dazu bei. Hausbesitzer können daher aktiv etwas gegen Feinstaub tun, und zwar mit der Wartung und Aufrüstung ihrer Öfen, aber auch mit dem richtigen Anzünden.

Vor allem alte Öfen verursachen viele Emissionen. Um diese zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung unterworfen. So müssen zum Jahresende 2017 Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befüllt werden und vor 1985 zugelassen wurden oder mit keiner Datumsangabe versehen sind, einen Grenzwert erfüllen. Dieser liegt bei 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub. Für Kohlenmonoxid liegt er bei vier Gramm pro Kubikmeter. Ist das nicht der Fall, müssen die Anlagen stillgelegt und ausgetauscht oder mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Andernfalls drohen laut Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.

Bereits seit 2010 wurden ältere Ofengenerationen entsprechend reguliert. Auch in den kommenden Jahren sind viele weitere Modelle betroffen: Für Geräte, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden, muss die Regelung bis Ende 2020, für Baujahre seit 1995 bis Ende 2024 umgesetzt werden. Ausnahmen gibt es dem HKI zufolge für Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich benutzt werden, sowie für Öfen, die vor 1950 gebaut wurden.

Kontrolliert werden die Maßnahmen vom Bezirksschornsteinfeger bei seiner üblichen Feuerstättenschau. Er kann die Besitzer auch im Vorfeld darüber informieren, ob ihr Modell die Grenzwerte einhält. Alternativ können bereits gewonnene Messdaten von Ofentypen einer HKI-Datenbank bezogen werden.

Die Angaben finden Verbraucher oft auch in den Geräteunterlagen.  Der reale Ausstoß ist meist deutlich höher als der Hersteller angibt.

(dpa)
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