Umstrittene Uni-Reform

Saarbrücken · Seit dem 1. Oktober hat die Universität des Saarlandes eine neue Struktur. Statt acht gibt es nun nur noch sechs Fakultäten an der Hochschule. Kontrovers bleibt weiterhin die Trennung von Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern.

 Jura-Studenten haben die Fakultätsreform an der Universität des Saarlandes kritisch geprüft. Die meisten halten sie für verfassungswidrig. Weil der Senat als Gremium der Wissenschaftler zu wenig Mitspracherecht bei der Entscheidung gehabt habe, sei gegen das Prinzip der Hochschulautonomie verstoßen worden. Foto: Dietze

Jura-Studenten haben die Fakultätsreform an der Universität des Saarlandes kritisch geprüft. Die meisten halten sie für verfassungswidrig. Weil der Senat als Gremium der Wissenschaftler zu wenig Mitspracherecht bei der Entscheidung gehabt habe, sei gegen das Prinzip der Hochschulautonomie verstoßen worden. Foto: Dietze

Foto: Dietze

Die Präsidentschaft von Volker Linneweber an der Universität des Saarlandes biegt auf die Zielgerade ein. Noch ist nicht geklärt, wer der neue Mann an der Spitze der Hochschule sein wird. Doch er wird nicht nur das Zepter, sondern auch eine neue Fakultätsverteilung von seinem Vorgänger übernehmen.

Anfang Oktober trat die Reform der Fakultätsstruktur in Kraft, die von Präsident Linneweber vorangetrieben wurde. Die Zahl der Fakultäten an der Saar-Uni wurde von acht auf sechs reduziert. Die größte Aufregung verursachte dabei die Neugliederung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die beiden Studiengänge bildeten jahrelang die gemeinsame Fakultät I. Mit etwa 5500 Studenten war sie die größte Wissenschaftsabteilung der Uni. Sie stellte mehr als ein Viertel der gesamten Studentenschaft.

Die Wirtschaftswissenschaftler gehören auch weiterhin der größten Fakultät an der Hochschule an. Gemeinsam mit den Fachrichtungen Bildungswissenschaften, Geographie, Psychologie und Sportwissenschaft bilden sie künftig die Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft. Nach Uni-Angaben stellen sie zusammen 25 Prozent der Studenten der Hochschule. Die Juristen bilden eine eigene Fakultät, der 13 Prozent aller Studenten der Saar-Uni angehören.

Die Trennung der vormaligen Fakultät I hat unter den Beteiligten viel Unmut hervorgerufen. Die Wirtschaftswissenschaftler protestierten in einem offenen Brief gegen die Pläne. Studentenvertreter sprachen Präsident Linneweber den fachlichen Überblick ab. Dieser wiederum warf den Vertretern der Fakultät mangelnden Gemeinschaftsgeist vor und forderte mehr interdisziplinäre Kooperation.

Bei den Juristen gibt es auch weiterhin rechtliche Bedenken hinsichtlich der Legitimität des Prozesses. Jura-Professor Christoph Gröpl ließ im Sommersemester im Rahmen einer Übung zum öffentlichen Recht seine Studenten ein Rechtsgutachten zu einer fiktiven Klage zu diesem Thema anfertigen. Ein Großteil der Nachwuchs-Juristen kam zu dem Ergebnis, dass die Neustrukturierung problematisch sei, da sie das aktuelle Hochschulgesetz, auf dessen Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, für verfassungswidrig halten.

Die Begründung: Dem Senat als Gremium der Wissenschaftler werde dort zu wenig Mitspracherecht eingeräumt. Das verletze das Prinzip der Hochschulautonomie. "Präsident Linneweber hat nach dem geltenden - und verfassungsrechtlich sehr fragwürdigen - Universitätsgesetz die absolut beherrschende Stellung", erläutert Professor Gröpl seine Sicht der Dinge. "Keine Beschlüsse können gegen seinen Willen gefasst werden." Selbst die Politik als demokratisch legitimierte Instanz komme dagegen nicht an. "Es ist nicht die Autonomie der Hochschule, sondern die des Präsidenten. Dieser hat von Rechts wegen und damit auch de facto die Macht." Nach Ansicht Gröpls und der Mehrzahl seiner Studenten habe er die im Falle der Fakultätsneuordnung ohne ausreichende sachliche Begründung durchgesetzt.

Der Uni-Präsident seinerseits begrüßt, "dass in die Debatte zum Thema Hochschulautonomie bei uns auch die Studierenden einbezogen werden. Vielleicht werden sie dadurch sogar motiviert, sich hochschulpolitisch zu engagieren." Linneweber hält es für möglich, dass das aktuelle Hochschulgesetz nicht verfassungskonform ist.

Im konkreten Fall der Fakultätsreform seien der Senat und andere Gremien allerdings sehr intensiv eingebunden und ihre Positionen ebenso wie die externer Experten - gemeint ist der Wissenschaftsrat - in den Entscheidungsprozess einbezogen worden. "Das Präsidium hat somit ein möglicherweise eher schwaches Mitspracherecht des Senats durch sein Vorgehen kompensiert", so Linneweber.

Unterdessen ist sich auch die Politik über die verfassungsrechtlichen Probleme des Hochschulgesetzes bewusst geworden. Der Landtag will es noch in diesem Jahr ändern.

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