Urteil des Oberverwaltungsgerichts Studentenwerke dürfen Namen von Mietern nicht generell offenlegen

Bautzen · Studentenwerke müssen der jeweiligen Stadt keine Auskunft über ihre Mieter geben. Dies verstößt gegen den Datenschutz, wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschied.

Es gab damit dem Studentenwerk Dresden im Streit mit der Stadt Görlitz recht (Az: 4 A 580/15).

Görlitz erhebt eine Zweitwohnungssteuer für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt haben. Sie forderte daher eine Liste mit allen Bewohnern von Studentenwohnheimen, um diese zusätzlich zu besteuern. Das Studentenwerk weigerte sich jedoch, die Namen der Mieter herauszugeben.

Das OVG Bautzen gab dem Studentenwerk nun Recht. Steuerpflichtig seien höchstens Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt hätten. Die Stadt habe allerdings die Namen aller Mieter angefordert. Die Übermittlung ihrer Daten verstoße daher gegen Bestimmungen des Datenschutzes. Darüber hinaus äußerte das Gericht erhebliche Bedenken über die generelle Rechtmäßigkeit der Görlitzer Zusatzsteuer. Diese sei „mit dem Verfassungsrecht voraussichtlich nicht vereinbar“, so die Richter.

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