Studien-Schulden So funktioniert die Bafög-Rückzahlung

Köln · (dpa) Bafög hilft vielen jungen Menschen bei der Finanzierung ihres Studiums. Geschenkt gibt es das Geld aber nicht: Der Staat will einen Teil der Summe zurück. „Bafög wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt“, erklärt Bernhard Börsel vom Deutschen Studentenwerk in Berlin. Wenn es an die Rückzahlung geht, ist der Betrag gedeckelt: Maximal 10 000 Euro müssen an das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden, längstens über 20 Jahre – wenn die Förderung nach dem 28. Februar 2001 begonnen hat.

 Wer im Studium Bafög bekommt, muss es später zurückzahlen – zumindest einen Teil davon. Wie genau, dafür gibt es klare Regeln.

Wer im Studium Bafög bekommt, muss es später zurückzahlen – zumindest einen Teil davon. Wie genau, dafür gibt es klare Regeln.

Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Viereinhalb Jahre nach Ende des ersten Studiums, also in der Regel nach dem Bachelor-Examen, bekommen Absolventen einen Brief aus Köln. Das dortige Bundesverwaltungsamt (BVA) ist in Deutschland die zentrale Stelle für die Rückzahlung des zinslosen Darlehens. Es gibt verschiedene Varianten, das Geld zurückzuzahlen. Am günstigsten fährt, wer die maximal 10 000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen kann. Denn dann gewährt das BVA einen Nachlass von 28,5 Prozent. „Auch bei kleineren Beträgen wird in 500-Euro-Schritten ein Nachlass gewährt. Der Tilgungsplan und ein Angebot zur vorzeitigen Tilgung liegen dem Feststellungsbescheid bei“, erklärt Thorsten Rolfes vom BVA.

Wer sich aufgrund seiner Einkommenssituation für eine Rückzahlung in Raten entscheidet, hat dafür bis zu 20, in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre Zeit. Arbeitslosigkeit, ein geringes Einkommen oder Kinder sind mögliche Gründe, aus denen Bafög-Empfänger die Zahlungen für einen befristeten Zeitraum aussetzen oder reduzieren können. Wer in Insolvenz gehen muss, ist zudem verpflichtet, das Bundesverwaltungsamt in die Gläubigerliste aufzunehmen.

Normalerweise verlangt das Amt Raten von 105 Euro pro Monat, das sind 315 Euro im Quartal. Achtung: Wer mit seinen Zahlungen in Verzug ist, muss sich auf deftige Verzugszinsen einstellen. „Dann werden sechs Prozent Zinsen fällig, und zwar auf die Gesamtschuld des Darlehens“, sagt Thorsten Rolfes.

Streitfälle gibt es so gut wie nicht mehr, weil in den vergangenen Jahren zahlreiche Sonderregelungen abgeschafft wurden. „Die Teilerlasse für besonders schnelle oder besonders gute Studierende gibt es nicht mehr“, sagt Wilhelm Achelpöhler, als Rechtsanwalt auf Fälle der Ausbildungsförderung spezialisiert.

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