HTW HTW-Präsidiumswahl landet vor Gericht

Saarbrücken · Seit einem Jahr ist die Position des Vizepräsidenten für Verwaltung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Saarbrücken vakant. Über die Wahl entscheidet nach einer Klage nun das Verwaltungsgericht in Saarlouis.

 Mit der gähnenden Leere vor dem HTW-Hochhaus in Saarbrücken dürfte es bald ein Ende haben. Zum Sommersemester beginnt hier der Lehrbetrieb. Unklar ist hingegen, wie lange der Platz des Vizepräsidenten für Verwaltung an der Hochschule noch unbesetzt bleibt.

Mit der gähnenden Leere vor dem HTW-Hochhaus in Saarbrücken dürfte es bald ein Ende haben. Zum Sommersemester beginnt hier der Lehrbetrieb. Unklar ist hingegen, wie lange der Platz des Vizepräsidenten für Verwaltung an der Hochschule noch unbesetzt bleibt.

Foto: BeckerBredel

Ein gutes Jahr ist es her, da stand die Wahl zum Präsidenten der Saar-Universität auf der Kippe. Senat und Hochschulrat hatten sich mit jeweils klarer Mehrheit auf unterschiedliche Kandidaten festgelegt, die Positionen schienen betoniert. Erst in allerletzter Sekunde gelang es, den Konflikt zu entschärfen. Nach dem Neustart des Wahlprozesses einigten sich beide Gremien schließlich in überwältigendem Tempo mit überwältigender Mehrheit auf den heutigen Präsidenten Manfred Schmitt. Den Weg für diese Wahl freigemacht hatte letztlich auch eine Novelle des saarländischen Hochschulgesetzes mit dem aus diesem Anlass eingebauten Paragrafen 99 „Übergangsregelung zur Wahl des Universitätspräsidenten“. Er sollte unter anderem verhindern, dass Kandidaten des ersten Durchgangs auf dem Weg einer vom Beamtenrecht vorgesehenen sogenannten Konkurrentenklage versuchen, das Wahlverfahren zu stoppen (siehe Info-Kasten).

Eine ähnliche Situation ist nun an der Saarbrücker Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) eingetreten – hier geht es um das Amt des hauptamtlichen Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung, das seit der Überarbeitung des Hochschulgesetzes im November 2016 vakant ist. Der Senat der Hochschule hat im vergangenen Juni mit, wie zu erfahren war, sehr deutlicher Mehrheit Georg Maringer, Geschäftsführer der Fitt GmbH, des Instituts für Technologietransfer der Hochschule, in dieses Amt gewählt. Vor der zweiten Abstimmung im Hochschulrat reichte Barbara Partzsch, Leiterin der HTW-Stabsstelle Recht und IT-Sicherheit, Studium und Lehre, die ebenfalls zu den Bewerbern gehört hatte, beim Verwaltungsgericht in Saarlouis Klage ein. Bis über die Konkurrentenklage entschieden ist, ruht das Wahlverfahren an der Hochschule. Interne Gespräche an der HTW, die zu einem Vergleich hätten führen können, seien ergebnislos geblieben, erklärt Christoph Schmitt, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. Das Verwaltungsgericht werde deshalb über dieses Eilrechtsschutzverfahren in den nächsten Wochen entscheiden.

Weitere Informationen zu diesem Thema, so Barbara Partzsch gegenüber der SZ-Hochschulredaktion, dürfe sie aus beamtenrechtlichen Gründen nicht geben. Fitt-Geschäftsführer Georg Maringer erklärt, er werde seine Kandidatur in jedem Fall aufrechterhalten. Falls das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Konsequenz haben sollte, dass das Wahlverfahren neu aufgerollt werden müsse, werde er in jedem Fall wieder antreten.

HTW-Präsident Wolrad Rommel, der den Fitt-Geschäftsführer für das Amt des Vizepräsidenten nominiert hatte, will sich vor der Entscheidung des Gerichts nicht zu Details des Falls äußern. Er kündigte allerdings an, dass er das Verfahren in jedem Fall bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durchziehen wolle – auch durch weitere Instanzen. Für die Hochschule bedeute eine Vakanz auf dem Posten ihres hauptamtlichen Vizepräsidenten keinen gravierenden Nachteil. „Das macht nur eine persönliche Belastung für mich aus.“ Wolrad Rommel übt derzeit kommissarisch außer dem Amt des HTW-Präsidenten auch das des Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung aus.

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