Hochschulrektoren formulieren Richtlinien Neue Grundsätze zu Promotionen in der Wirtschaft

Bonn · Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft einen Leitfaden herausgegeben, der für die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen bei Promotionen gelten soll.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft einen Leitfaden herausgegeben, der für die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen bei Promotionen gelten soll.

Promotionen, bei denen Doktoranden bei einem Unternehmen angestellt seien und auch dort forschten, böten viele Vorteile, so die HRK.  Dennoch müssten feste Regeln gelten. So müsse das eigentliche Promotionsverfahren allein in den Händen der Hochschulen liegen. Diese müssten selbstständig darüber entscheiden dürfen, welche Themen zugelassen würden, Unternehmen dürften höchstens beratend zur Seite stehen. Auch muss laut HRK jede Dissertation publiziert werden. Sollte sie sensible Informationen über das Unternehmen enthalten, könnten diese zwar vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Die Prüfungskommission müsse aber uneingeschränkten Zugang besitzen, so die HRK.

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