Minijob kann zu Bafög-Kürzung führen

Berlin · Bafög-Empfänger dürfen nicht mehr als rund 4880 Euro brutto pro Jahr verdienen. Kommen sie daüber, führt das zu Bafög-Kürzungen, sagt Nicolai Preuße vom Deutschen Studentenwerk. Maßgeblich ist dabei nicht das Kalenderjahr, sondern der Bewilligungszeitraum.

Ein Beispiel: Jemand bekommt Bafög für ein Jahr von Oktober 2015 bis September 2016. Dann darf er in diesem Zeitraum nicht über 4880 Euro kommen. Das sind rund 400 Euro pro Monat. Wer einen Minijob annimmt, in dem er 450 Euro pro Monat verdient, muss mit Kürzungen rechnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort