Uni-Pläne in der Kritik Das teure Studium über Gebühr

Saarbrücken · Die Universität des Saarlandes erwägt die Einführung neuer Studiengebühren. Sie sollen für ein Zweitstudium und für Langzeitstudenten fällig werden. Studentenvertreter schlagen Alarm, auf dem Campus ist das Interesse eher gering.

 Gerade für Studenten aus sozial schwachen Familien geht ein Studium häufig mit starken finanziellen Belastungen einher. Sie starten oftmals mit hohen Schulden ins Berufsleben. Kritiker sehen diese Entwicklung durch zusätzliche Gebühren noch verschärft.

Gerade für Studenten aus sozial schwachen Familien geht ein Studium häufig mit starken finanziellen Belastungen einher. Sie starten oftmals mit hohen Schulden ins Berufsleben. Kritiker sehen diese Entwicklung durch zusätzliche Gebühren noch verschärft.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Sind Studiengebühren gerecht? Darüber wird seit Jahrzehnten gestritten. Die einen sehen in ihnen einen angemessenen Beitrag der künftigen Besserverdiener zu ihren Ausbildungskosten. Die anderen sehen die Belastung einer Personengruppe, die ohnehin häufig ein Dasein am Rande des Existenzminimums fristet. Sie sind der Meinung, dass der Staat auch Kindern sozial schwacher Familien gleichwertigen Zugang zu Bildung ermöglichen müsse. Im Saarland waren die Studiengebühren nach der Jahrtausendwende ein Phänomen mit  kurzen Lebensdauer. 2003 wurden Langzeitgebühren eingeführt, 2008 allgemeine Studiengebühren. 2010 war Schluss mit der sogenannten Campus-Maut.

Völlig ausgeschlossen ist es aber nicht, dass die Langzeitgebühren zurückkehren. Das Präsidium der Saar-Universität erwägt angesichts der sich zuspitzenden Finanzprobleme die Wiederbelebung der Gebühr – wenn auch mit einem gewissen Widerwillen. Sie soll sowohl für Studenten fällig werden, die die vorgegebene Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, als auch für diejenigen, die ein Zweitstudium beginnen möchten. Das saarländische Hochschulgesetz ermöglicht das schon seit längerer Zeit, bisher hatte aber keine Hochschule von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im Gespräch ist derzeit ein Betrag von 400 Euro pro Semester. Etwa jeder zehnte der 17 000 Studenten an der Saar-Universität gehört zu den sogenannten Langzeitstudenten, also denen, die mindestens vier Semester länger brauchen. Dazu kommen noch einmal 500 Kommilitonen, die ein Zweitstudium absolvieren.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zeigt sich empört. Er hat für die betroffenen Studenten Semester-Kosten von 700 Euro hochgerechnet. Auch die Tatsache, dass die Gebühren erst nach vier Semestern über der Regelstudienzeit erhoben werden sollten, sei Augenwischerei, sagt die AStA-Vorsitzende Katharina Waller. Denn diese Frist gelte für einen Bachelor- und einen anschließenden Master-Studiengang zusammen. Studenten, die über einen längeren Zeitraum krank seien oder sich das Studium mit einer Nebentätigkeit finanzieren müssten, könnten somit leicht in die Situation kommen, sich den Master nicht mehr leisten zu können, so Waller. „In Zeiten, in denen mehr als 60 Prozent der Studierenden arbeiten müssen, um sich ihr Studium zu finanzieren, kann das eine Menge Leute betreffen“, so die Vorsitzende weiter.

Die SZ-Hochschulredaktion hat auf dem Saarbrücker Campus Studenten nach ihrer Meinung zu möglichen Überziehungsgebühren befragt. Dort ergibt sich ein anderes Bild. „Mich betrifft das sowieso nicht“, ist eine der häufigsten Reaktionen der Studenten auf die Gebührenpläne. „Wenn jemand 20 Jahre studieren will, kann er das ruhig selbst bezahlen“, sagt ein Student der Wirtschaftswissenschaften. Eine Chemiestudentin hält dagegen wenig von den Überlegungen: „Das Geld kommt am Ende sowieso nicht der Lehre zugute. Wir haben bereits in der Vergangenheit gesehen, dass die Einnahmen aus den Gebühren an anderen Stellen versickern.“

Das vergleichsweise geringe Interesse in der Studentenschaft überrascht Katharina Waller jedoch nicht. „Teilweise kommen die Studenten ja mittlerweile schon mit 17 Jahren an die Uni“, so die AStA-Vorsitzende. „Und je jünger man ist, desto weniger hinterfragt man solche Dinge.“ Die heutige Studentengeneration sei schon in der Schule einem starken Leistungsdruck ausgesetzt, der sich an der Uni nahtlos fortsetze. „Heute sind es die Studenten gewohnt, sich abgeschnitten von der Welt und der Situation von anderen nur auf sich selbst zu fokussieren.“ Die Erkenntnis, dass auch sie einmal von den geplanten Gebühren betroffen sein könnten, werde dann für viele zu spät kommen. „Ich würde dennoch sagen, dass viele Studenten unzufrieden sind“, sagt Waller.

Der AStA stützt sich für seine Argumentation auf Zahlen des Deutschen Studentenwerks (DSW). Dieses hat in einer Sozialerhebung ermittelt, dass 2016 knapp 70 Prozent der Studenten neben dem Studium gearbeitet haben. Von diesen gaben wiederum 60 Prozent an, dass die Nebentätigkeit notwendig sei, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Unter den Studenten aus sozial schwachen Familien waren es rund 73 Prozent. „Neben dem Studium erwerbstätig zu sein, gehört seit Mitte der 1990er Jahre zum Alltag einer Mehrheit der Studie­renden“, so der DSW. Dennoch müsse jeder fünfte Student mit weniger als 670 Euro im Monat auskommen.

Völlig kostenlos war ein Studium in Deutschland indes nie. Den sogenannten Semesterbeitrag, der sich unter anderem aus Beiträgen für das Studentenwerk, den AStA und für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammensetzt, mussten und müssen Studenten ohnehin zahlen. Er beträgt an der Universität des Saarlandes aktuell 224 Euro pro Semester für ein Erststudium und wird nur in besonderen Härtefällen zurückerstattet. Dazu soll nach jüngsten Plänen der Saar-Uni künftig noch eine obligatorische Verwaltungsgebühr kommen, die laut AStA weitere 50 Euro betragen soll. Eventuelle Studiengebühren müssten somit zusätzlich zu den genannten Beiträgen gezahlt werden.

In der Bundesrepublik gab es Studiengebühren bis zum Jahr 1970. Massive Studentenproteste führten dann letztlich zu ihrer Abschaffung. Das bundesweit geltende Hochschulrahmengesetz verhinderte in der Folge eine erneute Einführung. Die unionsgeführten Bundesländer sahen darin einen Eingriff in ihre Hoheit über den Bildungssektor und klagten schließlich 2002 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht. Zwischen 2006 und 2007 wurden allgemeine Studiengebühren zuerst in fast allen westdeutschen Bundesländern eingeführt, um dann infolge von Regierungswechseln oder Volksbegehren sukzessive wieder abgeschafft zu werden.

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