Bei Studiengängen mit beschränkter Zulassung zählt die Ortspräferenz

Gütersloh · Einige bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge nutzen bei der Vergabe der Plätze auch das Kriterium der Ortsvorliebe. Dabei gibt ein Bewerber eine Rangliste der Hochschulen an, an denen er studieren möchte. Eine Uni kann dann Bewerbern den Vorzug geben, die die entsprechende Hochschule in ihrer Rangliste weit oben aufgeführt haben. Darauf weisen die Autoren der Broschüre "(Wie) Komme ich an einen Studienplatz? - Zulassungsverfahren und Zulassungschancen an deutschen Universitäten und Fachhochschulen" des CHE Centrums für Hochschulentwicklung hin.

Bewerber sollten deshalb taktisch vorgehen. Setzen sie eine Uni mit hohem Bewerberandrang auf den ersten Platz und werden dort nicht akzeptiert, kann es sein, dass sie bei den anderen Hochschulen hinter den Bewerbern landen, die für diese eine höhere Präferenz angegeben haben. Es könne sich also lohnen, weniger nachgefragte Unis auf der persönlichen Rangliste nach oben zu setzen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort