Studieren ohne Abitur Aus der Berufswelt in die Uni-Welt

Gütersloh/Berlin · Studieren ist auch ohne Abitur möglich, zum Beispiel mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Bewerber müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch

(dpa) Studenten ohne Abitur erzielen keine schlechteren Ergebnisse als ihre Kommilitonen. Das zeigt eine Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) und der Humboldt-Universität Berlin. Demnach gibt es schon im dritten Semester fast keine Unterschiede mehr zwischen den Noten von Studenten ohne und mit Abitur. Bis zum fünften Semester haben die sogenannten nicht-traditionellen Studenten demnach ähnlich viele Leistungspunkte gesammelt wie ihre Nachbarn im Hörsaal. Und auch bei den Examensnoten gebe es nur geringe Unterschiede.

51 000 Studenten ohne Abitur waren 2015 an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Seit 2010 habe sich die Zahl damit fast verdoppelt, sagt Sigrun Nickel, Leiterin der Hochschulforschung am Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Welche Voraussetzungen müssen Kandidaten erfüllen, damit sie ohne Abitur studieren können? Beruflich Qualifizierte, die neben ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können, haben gute Chancen auf Hochschulzulassung. Mit einer Einschränkung: Das gewählte Studienfach muss fachlich zum erlernten Beruf passen. Ein Fach eigener Wahl können dagegen Absolventen einer sogenannten Aufstiegsfortbildung studieren – das sind Meister oder Techniker. Sie müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen, um sich an einer Universität oder einer Fachhochschule einzuschreiben.

Nur mit Ausbildung und Berufserfahrung wird es dagegen komplizierter. Denn die Zulassungsbedingungen für Studenten ohne Abitur variieren je nach Bundesland und Hochschule. Interessenten können sich im Internet auf der Webseite www.studieren-ohne-abitur.de und direkt bei der jeweiligen Hochschule über die genauen Bestimmungen informieren.

So anstrengend manche Prüfungsvorbereitung während der Berufsausbildung auch gewesen sein mag – gelernte Inhalte lassen sich nicht auf ein Studium anrechnen. „Die Ausbildungsleistungen sind meist gar nicht anrechenbar, sondern eher die Fortbildungsleistungen und die Berufserfahrung, weil sie in Inhalt und Niveau äquivalent zum Studiengang sein müssen“, erklärt Kim-Maureen Wiesner vom Bundesinstitut für Berufsbildung. Außerdem gibt es das Problem der Doppelanrechnung: Macht beispielsweise eine Aufstiegsfortbildung zum Meister den Zugang zur Hochschule erst möglich, lässt sie sich nicht ein zweites Mal anrechnen, um etwa das Studium zu verkürzen.

Umgekehrt ist es genauso: Studienleistungen oder -abschlüsse sind bei der Aufnahme einer dualen Berufsausbildung nicht anrechenbar. „Anders verhält es sich bei der Zulassung zu den Prüfungen der Höheren Berufsbildung, die zum Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschluss führen“, sagt Julia Flasdick, Hochschulexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Wer bereits eine duale Berufsausbildung abgeschlossen und in einem fachnahen Studiengang mindestens 90 Credit-Points erreicht hat, kann diese bei der Prüfungszulassung wie ein Jahr Berufspraxis werten lassen.

www.studieren-ohne-abitur.de

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