Studentenvertreter schlagen Alarm Erneuter Ärger über die Verwaltungsgebühr

Saarbrücken · Ab sofort müssen Studenten an der Saar-Uni pro Semester 50 Euro extra zahlen. Viele könnten das nicht stemmen, sagt der Asta.

 Der amtierende Vorstand des Asta: Die stellvertretende Vorsitzende Julia Renz (l.) sowie die beiden Vorsitzenden Judith Bühler und Lukas Redemann.

Der amtierende Vorstand des Asta: Die stellvertretende Vorsitzende Julia Renz (l.) sowie die beiden Vorsitzenden Judith Bühler und Lukas Redemann.

Foto: Max Karbach

Der Streit um die neuen Verwaltungsgebühren für Studenten im Saarland war 2017 das beherrschende Thema auf dem Campus der Saar-Uni. Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) warf der Landesregierung in einem offenen Brief die Abkehr vom Ziel eines gleichberechtigten Bildungszugangs vor. Und am Ende drohten gar nach der Abstimmung im Senat, der den Weg für die Gebühr freimachte, die guten Beziehungen zwischen den Vertretern der Studenten und der Uni-Mitarbeiter in die Brüche zu gehen, die für die Gebühr gestimmt hatten.

Das Veto der Studentenvertreter war nicht allein vom Nein des Asta zu jedweder Gebühr befeuert. Er warnte insbesondere vor den Folgen für die Immatrikulationen. Die Gebühr sei ein Standortnachteil und mache die Uni weniger attraktiv. Das schien am Jahresende 2017 eine Umfrage zu bestätigen. Jeder zweite Bachelor-Student der Uni denke über einen Hochschulwechsel nach, falls die Verwaltungsabgabe komme, hieß es da. 3130 Studenten nahmen teil. Wenig überraschend war das Ergebnis: 80 Prozent der Nachwuchsakademiker hätten den geplanten Kostenbeitrag abgelehnt.

Jetzt ist die Verwaltungsabgabe eingeführt – und der Asta sieht sich bestätigt: „Immer mehr Studierende können den Semesterbeitrag nicht zahlen“, heißt es in einer in vergangene Woche veröffentlichten Mitteilung (wir haben berichtet). Der Asta gehe davon aus, dass die Zahl der eingeschriebenen Studenten dadurch zurückgehen werde. „Vor allem wird es weniger Einschreibungen von Leuten geben, die ohnehin finanzielle Probleme haben“, so die Asta-Vorsitzende Judith Bühler. Bereits jetzt häuften sich die Anfragen von Studenten zu möglichen Finanzierungshilfen spürbar. Besonders problematisch sei, dass der gesamte Semesterbeitrag (Infokasten) auf einmal bezahlt werden müsse. „Eine Ratenzahlung, nach der wir mehrfach gefragt wurden, gibt es an der Universität des Saarlandes nicht“, so Bühler.

Bei der katholischen und der evangelischen Hochschulgemeinde sind die jeweils mit etwa 35 000 Euro ausgestatteten Nothilfefonds, über die Studenten in prekärer finanzieller Lage unterstützt werden, vor dem Beginn des Semesters fast ausgeschöpft. Das sei ein „ganz großes Thema“, erklärt Franz-Josef Dobelmann von der Katholischen Hochschulgemeinde. Die Kirchengemeinden seien überwiegend für ausländische Studenten Anlaufstelle in Notlagen, es kämen mittlerweile aber auch junge Leute mit deutschem Pass, die diese Verwaltungsgebühr nicht zahlen könnten. Völlig neu sei das Phänomen nicht, erinnert sich Heike Luther-Becker von der Evangelischen Hochschulgemeinde. Sie ist schon seit 1993 im Amt und berichtet: „Bei den Studiengebühren war es noch schlimmer.“ Gleichwohl zeige der Besuch in ihren Sprechstunden, dass mit der Verwaltungsabgabe eine finanzielle Grenze überschritten sei.

Die Verwaltungsgebühr ist die Eintrittsgebühr zum Campus. Wer die Semesterabgabe nicht zahlt, darf nicht studieren. Dieses Problem betreffe jetzt nicht mehr nur junge Menschen, die während ihres Studiums in Not geraten seien, so Josef Dobelmann, sondern selbst ­Abiturienten vor der Immatrikulation. „Wir haben Anfragen zur Unterstützung vor dem Studium. Das ist ganz neu.“ Die Verwaltung der Universität verhalte sich in dieser Lage bürokratisch, kritisiert Heike Luther-Becker. Die Kirchengemeinden seien an der Grenze ihrer Möglichkeiten. Wenn die Nothilfefonds völlig aufgebraucht seien, könnten auch sie nicht mehr helfen.

Dabei können sich laut dem Asta gerade angehende Studenten in einer prekären Situation wiederfinden. Denn von der Verwaltungsgebühr befreit werden könne nur, wer einen erfolgreichen Härtefallantrag stelle, so die Uni. Dafür muss der Antragsteller zu einer bestimmten Personengruppe gehören, beispielsweise Bafög-Empfänger sein. Diese staatliche Förderung können Studenten aber erst beantragen, wenn sie bereits immatrikuliert sind. Der Asta habe diese Lücke in der neuen Regelung bereits im Vorfeld wiederholt kritisiert, so Judith Bühler.

Auch die weiteren potenziellen Gründe für die Bewilligung eines Härtefallantrags haben nicht unmittelbar mit der finanziellen Situation der Studenten zu tun. So können sich laut der Uni Eltern befreien lassen, die sich nachweislich im Mutterschutz oder in Elternzeit befinden oder ein Kind erziehen, das jünger als zehn Jahre ist. Ebenfalls befreit seien Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen könnten. Auch wer einen nahen Angehörigen nach dem Pflegegesetz betreue, könne sich befreien lassen, so die Uni.

Ob die neuen Gebühren tatsächlich Einfluss auf die Immatrikulationszahlen zeigten, lasse sich vonseiten der Uni noch nicht absehen. „Derzeit ist es noch zu früh, eine seriöse Prognose zur Zahl der Immatrikulationen fürs kommende Wintersemester abzugeben“, sagt Thorsten Mohr, Pressesprecher der Uni. „Die Einschreibefrist läuft noch bis Ende September, und erfahrungsgemäß schreiben sich in dieser verbleibenden Zeit noch viele Interessenten für ein zulassungsfreies Studium an der Saar-Uni ein“, so Mohr. „Aktuell gibt es keine belastbaren Anzeichen, dass sich der Verwaltungskostenbeitrag in der Studienentscheidung pro oder contra Universität des Saarlandes niederschlägt.“

Wer sich von der neuen Verwaltungsgebühr befreien lassen möchte, findet die entsprechenden Anträge im Internet.

www.uni-saarland.de/studium/
im/organisation/beitraege/
verwaltungskosten.html

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