steuerberater Durch richtiges Versteuern bei der Vermietung bares Geld sparen

Geld, das durch Vermietung verdient wird, zählt auf den ersten Blick als gern gesehene Einnahmequelle. Doch dadurch werden auch Steuern fällig – umgekehrt kann man auch einige Posten steuerlich geltend machen. Die Steuerberater in Ihrer Nähe helfen dabei, Ihren Gewinn zu maximieren.

Am wichtigsten dabei ist es zu beachten, dass nicht nur die Kaltmiete von Wohnungen oder Häusern als Einnahme gilt, sondern auch die überwiesenen Nebenkosten. Diese Einnahmen sind grundsätzlich zu versteuern. Ebenfalls zu beachten ist es, dass die Ausgaben, die beispielsweise durch eine Hausverwaltung anfallen, von den Einnahmen abgezogen werden können – als Aufwendungen.

Unter anderem werden hierzu auch die Grundsteuer und die Nebenkosten gerechnet, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Rücklagen wie die zuvor entrichtete Kaution gelten jedoch nicht als Aufwendung, sondern als vorsorgliche Kapitalanlage, erklären die Experten. Damit sollen Maßnahmen zur Instandhaltung bezahlt werden, die eventuell in einigen Jahren notwendig sind.

Wie immer in solchen Fragen erhöht sich die Steuer oder sie fällt – je nachdem, ob man Gewinne oder Verluste einfährt. Die Steuerberater Ihres Vertrauens raten dazu, möglichst viele Belege zu sammeln, damit Einnahmen und Ausgaben nahtlos berechnet werden können. Was unterm Strich bleibt, ist wichtig für die Berechnung der zu begleichenden Steuer. Abgesetzt beziehungsweise abgeschrieben werden können unter anderem Maßnahmen zur Modernisierung oder Reparatur- und Renovierungsarbeiten. Diese fallen durch Abnutzung der Bausubstanz im Laufe der Jahre an.

Auch angegeben werden sollten Ausgaben wie die Kosten für eine Anzeige in Printprodukten oder Immobilienportalen oder Fahrtkosten für die Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Experten werden Sie auch darauf hinweisen, dass Schuldzinsen zur Finanzierung einer Immobilie abzugsberechtigt sind.

Steuerliche Verluste können zudem mit Einkünften aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit verrechnet werden. Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Steuerberater in Ihrer Nähe gerne Rede und Antwort.               PR/bo

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