Diese Unterlagen braucht Ihr Steuerberater Diese Unterlagen braucht Ihr Steuerberater

Der 31. Mai des jeweiligen Folgejahres ist zumindest in diesem Jahr noch die Deadline zur Abgabe der Steuererklärung.

Die Verlängerung bis zum 31. Juli des Folgejahres gilt erst ab 2019, also erst für die Steuer 2018. Dennoch ist diese Frist nicht in Stein gemeißelt. Lassen Sie Ihre  Steuererklärungen 2017 nämlich durch einen Steuerberater anfertigen, ist das Finanzamt großzügig und gewährt eine automatische Fristverlängerung bis zum Jahresende 2018.
Beauftragen Sie erstmals
einen Steuerberater, sollte das dem Finanzamt umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Denn nur wenn das Finanzamt weiß, dass Sie
einen Steuerberater beauftragt haben, ergehen bis zum 31. Dezember 2018 keine Mahnungen. Diese Meldung übernimmt dann allerdings ihr Steuerberater für Sie.

Damit Ihr Steuerberater Ihre Steuererklärung optimal
erstellen kann, benötigen er eine Reihe von Unterlagen von Ihnen. In dieser Übersicht erfahren Sie die wichtigsten
Dokumente für das Beratungsgespräch.
Sollten Sie erstmals eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen, sollten Sie unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Dieser wird bei der Erstberatung zur Identifizierung benötigt und auch von Ihrem Steuerberater kopiert. Ebenfalls wird Ihre Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer benötigt.
Die finden Sie zum Beispiel auf dem Steuerbescheid aus dem Vorjahr, den Sie ebenfalls mitbringen sollten. Manchmal ist es auch sinnvoll, die Kontoauszüge des betroffenen Jahres vorzulegen.

Als Einkommensnachweis sollten Sie – falls vorhanden – an folgende Nachweise denken: Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen für
erhaltenes Arbeitslosengeld, ersatzweise Bewilligungsbescheid, Bescheide über Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, Bescheide über Übergangsgeld,
Bescheide über erhaltenes
Insolvenzausfallgeld (von der Agentur für Arbeit), Abfindung, Abfindungsvereinbarung bzw. Auflösungsvertrag, Rentenbescheide, Rentenanpassungsmitteilungen oder Rentenbezugsmitteilungen, Steuerbescheinigungen und Ertragsaufstellungen über Zins- und andere Kapitaleinnahmen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden der Mietvertrag und der Nachweis des Zahlungseingangs benötigt.

Für die Geltendmachung von Werbekosten, sollten – je nach persönlicher Situation – die folgenden Belege bereit gehalten werden: Nachweise über Fahrtkosten bzw.
Kilometernachweise,  Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften), Quittungen für
Arbeitsmittel oder für typische Berufsbekleidung, eventuelle Aufwendungen für ein
Arbeitszimmer, Reisekosten, Aufwendungen für berufliche Fortbildung, Bewerbungskosten und auch für die Steuerberatungskosten, denn auch die lassen sich absetzen.
Sollten Sie Kinder haben, kommen weitere Unterlagen dazu: Belege über Kinderbetreuungskosten (Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise) und bei älteren
Kindern Ausbildungsvertrag bzw. Studienbescheinigung. Auch mögliche Einkünfte der Kinder sollten z.B. per Lohnsteuer-, Gehaltsbescheinigungen oder auch per Bafög-
Bescheid nachgewiesen werden. Ebenfalls zu den Unterlagen gehören Aufhebungsbescheide zum Kindergeld, gezahltes Schulgeld für
begünstigte Schulen und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei privat versicherten Kindern.

Zu den Sonderausgaben, die steuerlich wirksam sind,
gehören Versorgungsaufwendungen, wie Kranken- und Pflegeversicherung, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- und (Kfz-)Haftpflichtversicherung, Lebens- und Rentenversicherung.
Schließlich sollten Sie auch an Spenden-Quittungen und Nachweise über Kosten für
eigene Berufsaus- oder
-weiterbildung denken. lx

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