Dank Fünftel-Regelung weniger Steuern zahlen Dank Fünftel-Regelung weniger Steuern zahlen

Oft kommt es beim Verlust des Arbeitsplatzes zu einer Abfindung. Teilweise bieten die Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an und zahlen dann freiwillig eine Abfindung.

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Es kann aber auch im Verlauf eines Kündigungsschutzprozesses vor einem Arbeitsgericht zu einem Vergleich kommen. Auch in diesem Fall erhält der gekündigte Mitarbeiter meist eine Entlassungsentschädigung. Dann einigen sich beide Seiten darauf, das Dienstverhältnis zu beenden. Im Gegenzug erhält der Mitarbeiter jedoch eine Entschädigung. Kommt es zu keiner Einigung, muss manchmal auch ein Arbeitsgericht erst ein Urteil fällen.

Trotz der Freude über eine Abfindung sollte jedoch nicht vergessen werden, dass diese versteuert werden muss. Sozialversicherungsbeiträge fallen jedoch in vielen Fällen nicht an. Dies gilt für sämtliche Zweige: Für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Eine Ausnahme bilden jedoch die freiwillig Krankenversicherten. Sobald diese eine Abfindung erhalten, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachgezahlt werden.

Der entlassene Mitarbeiter erhält durch die Auszahlung einer Abfindung zusammengeballte Einkünfte in einem Veranlagungsjahr. Für solche sogenannten außerordentlichen Einkünfte wurde von Seiten des Gesetzgebers allerdings eine Steuerermäßigung geschaffen. Abfindungen waren bis 2003 sogar steuerfrei. Daran schlossen sich eine Übergangsregelung und Freibeträge an. Ab dem 1. Januar 2006 mussten dann Entschädigungen in vollem Umfang versteuert werden. In diesem Bereich ist die sogenannte Fünftel-Regelung momentan die maßgebliche mögliche Steuererleichterung. Allerdings fällt die Linderung oft relativ bescheiden aus.

Es ist zu beachten, dass die Einkommensteuersätze progressiv sind. Dies bedeutet, mit steigenden Einkünften erhöht sich auch der Steuersatz. Falls ein Arbeitnehmer am Ende einer langjährigen Tätigkeit eine Abfindung ausgezahlt bekommt, ist der Steuersatz aufgrund des zusätzlichen Gehalts besonders hoch. Um diesen Effekt zu mildern, wurde die Fünftel-Regelung eingeführt. Dabei verteilt sich in der Steuerberechnung die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre.    

Falls ein entlassener lediger Mann eine Abfindung über 20.000 Euro erhält, hat er  nach Abzug seiner gesamten Aufwendungen ansonsten 50.000 Euro als Lohn zu versteuern. Unter Aufwendungen versteht man die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Im Rahmen der Fünftel-Regelung wird ein Fünftel der Abfindung dazugezählt. Es wird die darauf entfallende Einkommensteuer mit derjenigen verglichen, die auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung anfällt. Als Einkommensteuer für die Abfindung gilt der fünffache Unterschiedsbetrag aus beiden Beträgen. sho

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