Zustimmung anderer bei Innendämmung unnötig Dämmung der Innenräume auch ohne Zustimmung

Bonn · (dpa) Will ein Eigentümer seine Wohnung von innen dämmen, braucht er dafür nicht die Zustimmung der anderen Eigentümer im Haus. Denn bei einem Trockenbausystem handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung. Voraussetzung sei, dass dabei keine Schäden am Gemeinschaftseigentum entstehen. Das sei nicht zu befürchten, wenn die Dämmung fachgerecht angebracht wird und dem neuesten Stand der Technik entspricht, teilt der Verband Wohnen im Eigentum mit.

Anders sieht es bei einer Wärmedämmung der Hausfassade aus. Hier ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig. Handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, also eine Reparatur einer Fassade, reicht eine einfache Mehrheit. Geht es hingegen um eine gut erhaltene Hausfassade, handelt es sich um eine Modernisierung. In diesem Fall ist sogar eine Zustimmung von 75 Prozent der Eigentümer nötig. Außerdem müssen die Befürworter mehr als 50 Prozent der Miteigentumsanteile halten.

(dpa)
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