Aus dem Arbeitsgericht Chef bezweifelt Arbeitsunfähigkeit

Köln · Gericht fordert von Vorgesetztem handfeste Beweise, wenn er Attest infrage stellt.

 Bescheinigt ein Arzt einem Arbeitnehmer per Attest eine Arbeitsunfähigkeit, ziehen Gerichte dies in der Regel nicht in Zweifel.

Bescheinigt ein Arzt einem Arbeitnehmer per Attest eine Arbeitsunfähigkeit, ziehen Gerichte dies in der Regel nicht in Zweifel.

Foto: dpa/Jens Büttner

(dpa) Nach einem Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verließ der Beschäftigte seinen Arbeitsplatz. Er begründete dies mit einer Erkrankung. Am nächsten Tag reichte er ein Attest ein. Der Arbeitgeber zweifelte jedoch die Arbeitsunfähigkeit seines Angestellten an und weigerte sich, für die Dauer der Erkrankung Lohn zu zahlen.

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied jedoch, einer ordnungsgemäß ausgestellten Krankschreibung komme ein hoher Beweiswert zu (Az.: 4 Sa 290/17). Daran änderten auch Zweifel des Chefs an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nichts.

Ein Beschäftigter war mit seinem Chef in Streit geraten. Nach einer verbalen Auseinandersetzung warf der Vorgesetzte einen Pappbecher nach dem Angestellten. Dieser erklärte daraufhin, er sei krank und verließ seinen Arbeitsplatz. Am nächsten Tag legte er ein Attest vor, in dem er mehrere Tage krank geschrieben war. Der Becherwurf habe ihn seelisch verletzt, zudem habe er Atemprobleme und Schweißausbrüche bekommen.

Der Chef zweifelte die Arbeitsunfähigkeit jedoch an und verweigerte für die Zeit der Krankschreibung die Fortzahlung des Entgelts. Die Richter entschieden letztlich, dass der Chef den Lohn für die Krankheitstage und für den Tag des Streits zahlen müsse. Denn es sei nicht ungewöhnlich, „dass eine Arbeitsunfähigkeit im Laufe des Tages eintritt“.

Nehme ein Chef einem Mitarbeiter nicht ab, dass dieser arbeitsunfähig ist, müsse er Beweise vorlegen, die seinen Zweifel begründeten. In diesem Fall konnte der Vorgesetzte solche Beweise jedoch nicht liefern. Zudem sei ein ärztliches Attest grundsätzlich ein Beweis von hohem Wert dafür, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliege.

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