Arbeitsrecht Arbeitszeugnis ist nicht Chefsache

Mainz/Berlin · () Ein Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom obersten Chef ausgestellt sein. Es genügt, wenn das ein ranghöherer Mitarbeiter macht. Er muss dafür auch nicht unbedingt die Arbeit des Mitarbeiters aus eigener Anschauung kennen.

Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 8 Sa 151/17), über das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet. Die Richter entschieden, dass der Zeugnisaussteller Angaben von Dritten heranziehen könne, die mit dem Mitarbeiter zusammengearbeitet haben.

(dpa)
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