Bürohund Haustier darf nur mit Erlaubnis des Chefs ins Büro

Düsseldorf · () Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, ihr Haustier mit zur Arbeit zu bringen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Es fällt unter das Haus- und Weisungsrecht des Arbeitgebers, Haustiere zu verbieten.

Nur nach Absprache mit dem Chef darf der Vierbeiner mit ins Büro. Er könne seine Erlaubnis jederzeit wieder zurücknehmen. Wer sein Haustier ohne Zustimmung mitbringt, riskiere im schlimmsten Fall eine Kündigung. Ausnahmen gälten zum Beispiel für Blindenhunde, so der DGB.

(dpa)
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