Was in der Ausbildung falsch laufen kann

Berlin · Nach der Berufsschule noch acht Stunden im Betrieb schuften und dann auch noch den Helm für die Baustelle selber zahlen – so geht's nicht. Azubis haben Rechte. Doch einige Dinge klappen oftmals trotzdem nicht.

 Lehrlinge dürfen in Betrieben nicht nur als Lastenschlepper eingesetzt werden.Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

Lehrlinge dürfen in Betrieben nicht nur als Lastenschlepper eingesetzt werden.Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

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In der Ausbildung sammeln viele Jugendliche ihre erste Arbeitserfahrung. Alles ist neu, und mancher Azubi weiß gar nicht, welche Rechte er hat. Denn immer wieder kommt es in Betrieben zu Problemen. Simon Habermaaß ist Bundesjugendsekretär bei der Gewerkschaft Verdi. Er kennt die typischen Streitpunkte und weiß, was in der Ausbildung häufig falsch läuft. Ein Überblick:

Zum Ausbildungsvertrag gehört ein Ausbildungsrahmenplan. Darin steht, welche Aufgaben die Ausbildung umfasst. "Viele Auszubildende müssen Tätigkeiten ausüben, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben", sagt Habermaaß. Es sei ebenfalls ein Problem, wenn Azubis fast ausschließlich einzelne Aufgaben erledigen müssen, selbst wenn diese im Plan stünden. Ein Beispiel: Ein Azubi in einem Kfz-Betrieb muss über Monate immer nur Reifen wechseln.

Azubis dürfen auch nur freiwillige Überstunden machen. "Das heißt, Auszubildende dürfen nicht einfach angewiesen werden, länger zu bleiben, weil es im Betrieb zu wenig Personal gibt", erklärt Habermaaß. Ausnahmen seien absolute Notfälle. Personalknappheit sei allerdings kein Notfall.

Bezahlte Freistellung

Wer in der Ausbildung vom Chef nach Hause geschickt wird, weil es nichts zu tun gibt, müsse die Zeit nicht nacharbeiten, wie Habermaaß erklärt. Ein Beispiel: Bekommt ein Azubi per Anruf vom Chef mitgeteilt, dass er nicht kommen muss, sei das in der Regel eine bezahlte Freistellung.

Azubis haben ein Recht auf die Ausbildung in der Berufsschule. "Es gibt immer wieder Fälle, in denen Betriebe in der Berufsschule anrufen und sagen: "Heute ist viel zu tun, ich brauche den Azubi im Betrieb", so der Verdi-Vertreter. Das sei nicht rechtens.

Schule ist Arbeitszeit

Für alle Azubis gelte: Die Zeit in der Berufsschule ist Arbeitszeit - inklusive der Pausen. Wer über 18 Jahre ist, müsse noch im Betrieb weiterarbeiten, wenn die Arbeitszeit mit der Zeit in der Berufsschule nicht erfüllt ist. Für Azubis unter 18 Jahren gebe es gesonderte Regeln, die im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind.

Alle Materialien, die Auszubildende für ihre Ausbildung benötigen, müsse der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen. Habermaaß nennt ein Beispiel: Wer in einer Werkstatt arbeite und dafür spezielle Werkzeuge, Werkstoffe oder Fach- und Tabellenbücher benötige, müsse diese vom Betrieb kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

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