Regeln im Krankheitsfall Attest wird nach drei Tagen fällig

Düsseldorf · () Arbeitnehmer müssen in der Regel am dritten Tag nach einer Krankmeldung ein ärztliches Attest bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Für diese Frist zählen allerdings nicht die verstrichenen Arbeitstage, sondern die Kalendertage.

Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds hin. Konkret heißt das: Wer am Freitag krank wird und zu Hause bleibt, muss spätestens am Montag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen.

(dpa)
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