Arbeitsrechtsurteil Wann darf die Elternzeit ins Arbeitszeugnis?

Nürnberg · Erwähnt ein Arbeitgeber die Elternzeit eines Mitarbeiters im Arbeitszeugnis, empfinden das viele als Nachteil. Bei Bewerbungen etwa könnte durch eine solche Anmerkung im Zeugnis der Eindruck entstehen, der Kandidat sei unflexibel oder als hätte die Elternzeit beim ehemaligen Arbeitgeber eher negative Auswirkungen gehabt.

 Fehlzeiten dürfen im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden.

Fehlzeiten dürfen im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Doch dürfen Arbeitgeber überhaupt Angaben zur Elternzeit ins Arbeitszeugnis nehmen? Für Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, ist das nicht eindeutig zu beantworten. Denn grundsätzlich gilt: Fehlzeiten dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden.

„Es gilt aber auch der Grundsatz der Zeugniswahrheit“, erklärt der Fachanwalt weiter. Daher gebe es auch Ausnahmen, die dem Arbeitgeber gestatten oder ihn sogar verpflichten, die Fehlzeit zu erwähnen. Das Bundesarbeitsgericht entschied etwa, dass der Arbeitgeber in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers erwähnen darf, sofern sich die Ausfallzeit als eine „wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung" darstellt.

Das sei dann der Fall, wenn es durch die Elternzeit zu erheblichen Ausfallzeiten gekommen ist. Oder, erklärt Markowski, wenn für Dritte ein falscher Eindruck entstehen könnte, sollte der Arbeitgeber sie nicht erwähnen. Der Arbeitgeber dürfe beispielsweise nicht den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer habe so viel Berufserfahrung wie es der Dauer seines Arbeitsverhältnisses entspricht, obwohl dieser nicht für die gesamte Zeit im Unternehmen gearbeitet habe.

Doch welche Zeitspanne umschreibt der Begriff „erheblich“? Das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen entschied in diesem Zusammenhang, dass bei einer zweijährigen Elternzeit am Ende eines Arbeitsverhältnisses, das insgesamt nur 3,5 Jahre gedauert hatte, die Elternzeit im Zeugnis erwähnt werden darf.

(dpa)
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