Rechtslage Während der Ausbildung gibt es Kindergeld

Berlin · Eltern können auch für volljährige Kinder Kindergeld bekommen. Voraussetzung: Die Kinder befinden sich in einer Ausbildung. Dann läuft die Zahlung auf Antrag bis zum 25. Geburtstag weiter.

Als begünstigte Bildungsmaßnahme gelten dabei nicht nur Studium und Lehre. Auch Praktika, der Freiwilligendienst oder ein Praktikum im Ausland fallen nach Angaben der Zeitschrift „Finanztest“ darunter.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort