Vor der Einstellung zum Betriebsarzt

Köln · Längst nicht jeder Bewerber ist gesund. Verlangt der potenzielle Arbeitgeber einen Gesundheits-Check, sind die Sorgen oft groß. Was viele nicht wissen: Ohne ihre Zustimmung sind die Tests meist gar nicht erlaubt.

Das Vorstellungsgespräch ist überstanden. Die neue Stelle scheint zum Greifen nah, doch dann verlangt der Arbeitgeber einen Gesundheits-Check. Müssen Bewerber das machen? Und wenn ja, worauf sollten sie dabei achten?

Professor Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln , stellt klar, dass der Arbeitgeber Bewerber nicht zu einem Gesundheitscheck verpflichten kann. Es ist immer die Entscheidung des Bewerbers, ob er ihn macht oder nicht. In der Praxis sieht das aber häufig anders aus. "Es gibt oft eine Art faktischen Zwang", erläutert Professor Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Mancher Arbeitgeber handelt nach dem Motto: Entweder du machst es, oder ich gebe die Stelle einem anderen Bewerber, der dazu bereit ist. In einigen Berufen ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich dazu verpflichtet, erklärt Prof. Bauer. Das ist etwa bei Piloten und Medizinern der Fall.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Erstuntersuchung auch bei Jugendlichen, die unter 18 Jahre alt sind und ins Berufsleben starten. Sie sollen keine Arbeit machen, zu der sie körperlich nicht in der Lage sind, sagt Sven Thora von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Häufig verlangt der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis. Das kann zum Beispiel der Hausarzt ausstellen, erklärt Thora . In dem Zeugnis bestätigt der Mediziner, dass ein Bewerber für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Details zum Gesundheitszustand enthält es nicht. Manchmal soll aber auch ein Test gemacht werden.

Wie der aussieht, hängt vom Arbeitgeber ab und von dem Beruf, für den Jobsuchende sich bewerben. Auch hier darf der Arzt grundsätzlich nur Untersuchungen machen, die gesetzlich vorgeschrieben oder für die Feststellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind und denen der Mitarbeiter zustimmt, erläutert Prof. Gaul. Mitarbeiter müssen diese Untersuchung nicht beim Betriebsarzt machen. Es gibt einen Anspruch auf freie Arztwahl, und die gilt auch im Arbeitsverhältnis.

Der Betriebsarzt unterliegt auch der ärztlichen Schweigepflicht. Was er dem Arbeitgeber mitteilen darf, hängt davon ab, was der Bewerber ihm erlaubt. In der Regel gibt der Betriebsarzt nach der Untersuchung lediglich seine Einschätzung ab, ob der Mitarbeiter zur Ausübung des Jobs gesundheitlich in der Lage ist oder nicht. Er darf aber keine Untersuchungsbefunde weitergeben.

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