Hinterbliebenenrente für Azubis Volljähriger Waise kann Geld erhalten

Berlin · (dpa) Wenn ein oder beide Elternteile gestorben sind, erhalten Kinder grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine monatliche Waisenrente. Diesen Anspruch haben sie gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Aber auch wenn sie volljährig sind, können sie die Hinterbliebenenrente bekommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Das gilt, wenn sie noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren.

(dpa)
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