Arbeitsrecht Viele haben Recht auf Bildungsurlaub

Lohmar/Berlin · Für entsprechende Maßnahmen gibt es in vielen Bundesländern fünf freie Tage extra. Viele trauen sich nicht, das gesetzliche Angebot auf Freistellung wahrzunehmen. Dabei sind die Hürden oft gar nicht so hoch.

 In vielen Bundesländern bekommen Arbeitnehmer freie Tage für Weiterbildungen. Welches Seminar sie für den Bildungsurlaub wählen, ist ihnen in der Regel selbst überlassen.

In vielen Bundesländern bekommen Arbeitnehmer freie Tage für Weiterbildungen. Welches Seminar sie für den Bildungsurlaub wählen, ist ihnen in der Regel selbst überlassen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Viele Arbeitnehmer haben gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung zur persönlichen Weiterbildung, seien es Workshop-Tage zum Thema Digitalisierung, ein Stressbewältigungskurs im Kloster oder eine Lernreise nach Albanien. Bis auf Bayern und Sachsen gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die das regeln. Meist handelt es sich um einen Zeitraum von fünf Tagen pro Kalenderjahr.

Über die Regeln können sich Interessierte etwa auf den Seiten des InfoWeb Weiterbildung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation informieren. Generell gilt für die Auswahl der Seminare: Die Bildungsangebote und Veranstalter müssen offiziell anerkannt sein. Sie können aber relativ unkompliziert online in diversen Datenbanken recherchiert werden.

Die Kosten werden meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt den Lohn auch für die Tage der Freistellung fort, der Arbeitnehmer übernimmt die Seminargebühren. Die Entscheidung, welcher Weiterbildungskurs besucht werden soll, liegt beim Arbeitnehmer. „Es geht ja um persönliche Weiterbildung. Jeder hat daher zum Beispiel auch das Recht auf politische Bildung“, sagt Renate Huppertz vom Lohmarer Institut für Weiterbildung. Ihrer Erfahrung nach treffen in der Regel auch von der beruflichen Tätigkeit entferntere Vorhaben auf Akzeptanz bei Arbeitgebern.

„Interessierte sollten sich zuerst im Internet mit den Vorgaben ihres Bundeslandes vertraut machen“, empfiehlt Huppertz. Entscheidend sei im Zweifelsfall das Bundesland, in dem der Arbeitsplatz liege, nicht das Land, in dem Arbeitnehmer wohne.

Habe man ein interessantes Angebot gefunden, sei es ratsam, damit frühzeitig auf den Arbeitgeber zuzugehen. Die meisten Landesgesetze sehen vor, dass der Antrag auf Freistellung mindestens sechs Wochen vor Beginn einzureichen sei.

In jedem Unternehmen kann das Thema Bildungsurlaub ganz unterschiedlich gehandhabt werden – mal mehr, mal weniger offen. Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager hebt vor allem die Bedeutung sozialer und persönlicher Kompetenzen hervor, die Arbeitnehmer während eines Bildungsurlaubs erweitern können. „Anpassungsfähigkeit, Veränderungsbereitschaft und Orientierungswissen sind erlernbare Kompetenzen und innerhalb einer Transformation sehr wichtig“, erklärt Dransfeld-Haase.

Mögliche Vorbehalte aufseiten der Arbeitgeber führt Renate Huppertz auf ein Missverständnis zurück. „Durch den Begriff des Bildungsurlaubs wird dem Konzept häufig fälschlicherweise ein freizeitorientierter Charakter zugeschrieben.“ Dabei dürfen praktische Übungen, wie beispielsweise Klettern oder Yoga, je nach Landesgesetz zumeist nur einen begrenzten Anteil ausmachen. „Wenn das gewählte Bildungsprogramm seriös ist und der Arbeitnehmer frühzeitig im Betrieb nachfragt, klappt es auch meistens“, versichert Huppertz.

In den Landesgesetzen sind verschiedene Gründe festgelegt, aus denen Arbeitgeber die Freistellung für den konkreten Zeitraum ablehnen können. Dazu zählt etwa akuter Personalmangel. Dennoch müssen sich alle Arbeitgeber, die sich in einem Jahr nicht fortbilden lassen können, keine Sorgen machen. Denn die Bildungsurlaubstage zweier Jahre gehen nicht verloren, sondern können zusammengerechnet werden.

(dpa)
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